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   VGH Hessen, 08.04.1992 - HPV TL 576/86   

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VGH Hessen, 08.04.1992 - HPV TL 576/86 (https://dejure.org/1992,7164)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.04.1992 - HPV TL 576/86 (https://dejure.org/1992,7164)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. April 1992 - HPV TL 576/86 (https://dejure.org/1992,7164)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Mitbestimmung des Personalrates: Einsatz eines Religionslehrers mittels Gestellungsvertrages zwischen Kirche und Land als mitbestimmungspflichtige Einstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1990 - 18 L 36/89

    Antrag auf Feststellung eines Mitbestimmungsrechts beim Einsatz einer

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.1992 - HPV TL 576/86
    Denn im Gegensatz zum Leiharbeitsverhältnis wurde die Lehrerin in Erfüllung der von der katholischen Kirche in deren unmittelbarem Eigeninteresse mit der Vereinbarung von 1973 übernommenen Aufgabe tätig (so auch im Falle eines Gestellungsvertrages BVerwG, Urteil vom 3.9.1990, a.a.O., und OVG Lüneburg, Beschluß vom 21.3.1990 - 18 L 36/89 -).

    Zwar verlangen die überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung und die Literatur zum Personalvertretungsrecht für die Erfüllung des Tatbestandes der Einstellung im Sinne des Personalvertretungsrechts, daß die einzustellende Person Beschäftigte ist oder zumindest werden soll (z.B. OVG Lüneburg, Beschluß vom 21.3.1990 - 18 L 36/89 - VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 17.2.1987 - 15 S 772/86 - Lorenzen/Haas/Schmitt, a.a.O., § 75, RdNr. 14 a).

    Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat - anders als der erkennende Fachsenat - mit Beschluß vom 21.3.1990 - 18 L 36/89 - ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats beim Einsatz einer Lehrkraft zur Erteilung von Religionsunterricht im Rahmen eines Gestellungsvertrages verneint mit der Begründung, es fehle an einer Einstellung im Sinne des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes, da die Lehrkraft nicht zu den Bediensteten in Sinne von §§ 3 ff. NdsPersVG gehöre.

  • BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84

    Mitbestimmungsrecht - Mitbestimmung - Betriebsrat - Weisungsgebundenheit -

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.1992 - HPV TL 576/86
    Der Fachsenat gibt diese Auffassung jedoch auf und schließt sich der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum vergleichbaren Betriebsverfassungsgesetz an (vgl. BAG, Beschluß vom 15.4.1986 - 1 ABR 44/84 -, BAGE 51, 337 zu § 99 BetrVG).

    Darauf, in welchem Rechtsverhältnis sie zum Arbeitgeber oder zu einem Dritten stehen, kommt es nicht an" (Beschluß des BAG vom 15.4.1986 - 1 ABR 44/84 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.09.1990 - 6 P 20.88

    Wahlberechtigung eines "bereitgestellten" Religionslehrers

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.1992 - HPV TL 576/86
    Vertragspartner des Landes Hessen für die Aufnahme der Frau Lochmann als Religionslehrerin und für die Kündigung war nicht sie, sondern - entsprechend dem auf der Grundlage der vorgenannten Vereinbarung geschlossenen Gestellungsvertrages - das Bistum M. Die Unterstellung der Lehrkraft unter die staatliche Schulaufsicht und die Ordnung der Schule beruhte allein auf § 4 Ziffer 2 der Vereinbarung aus dem Jahre 1973 (vgl. zum Nichtbestehen eines staatlichen Dienstverhältnisses im Falle des Unterrichtseinsatzes eines kirchlichen Bediensteten als Religionslehrer mittels Gestellungsvertrages auch BVerwG, Beschluß vom 3.9.1990 - BVerwG 6 P 20.88 -).

    Denn im Gegensatz zum Leiharbeitsverhältnis wurde die Lehrerin in Erfüllung der von der katholischen Kirche in deren unmittelbarem Eigeninteresse mit der Vereinbarung von 1973 übernommenen Aufgabe tätig (so auch im Falle eines Gestellungsvertrages BVerwG, Urteil vom 3.9.1990, a.a.O., und OVG Lüneburg, Beschluß vom 21.3.1990 - 18 L 36/89 -).

  • VGH Hessen, 20.06.1979 - HPV TL 12/78
    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.1992 - HPV TL 576/86
    Die Umgehung einer Rechtsnorm oder eines gesetzlichen Tatbestandes, der bestimmte Rechtsfolgen nach sich zieht, ist dann nicht zu beanstanden, wenn die Rechtsordnung den von den Parteien gewählten Weg zuläßt und den damit verfolgten Zweck nicht mißbilligt (so schon der erkennende Fachsenat in seinem Beschluß vom 20.6.1979 - HPV TL 12/78 -).

    Dies hat auch der erkennende Fachsenat vertreten (so in seinem Beschluß vom 20.6.1979 - HPV TL 12/78 -).

  • BVerwG, 13.02.1979 - 6 P 48.78

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Verlängerung eines Zeitarbeitsvertrages - Zweck

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.1992 - HPV TL 576/86
    Der Zweck der Beteiligung des Personalrats an einer Einstellung besteht darin, die allgemeinen Interessen der von ihm vertretenen Beschäftigten der Dienststelle zu wahren (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 13.2.1979 - BVerwG 6 P 48.78 -, BVerwGE 57, 280).
  • BAG, 14.05.1974 - 1 ABR 40/73

    Einstellung von Leihmitarbeitern - Beteiligung des Betriebsrates -

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.1992 - HPV TL 576/86
    Auch in diesem Falle wird ein Einstellungsmitbestimmungsrecht des Personalrats bejaht (vgl. dazu BAG, Beschluß vom 14.5.1984 - 1 ABR 40/73 -, BAGE 26, 149 - zu § 99 BetrVG, das in dieser Entscheidung erstmals ausdrücklich von dem Erfordernis der Begründung eines Arbeitsverhältnisses zur Erfüllung des Einstellungstatbestandes abgerückt ist -).
  • VGH Hessen, 25.09.1991 - BPV TK 458/91

    Zum Mitbestimmungsrecht des Personalrates bei der Einstellung sogenannter

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.1992 - HPV TL 576/86
    So ist auch das mit der Einstellung im Regelfall zu begründende Beschäftigungsverhältnis nicht Gegenstand der Mitbestimmung, und zwar weder hinsichtlich der Art noch in bezug auf seinen Inhalt (vgl. Hess.VGH, Beschluß vom 25.9.1991 - BPV TK 458/91 - zu § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.1990 - CL 54/87

    Übertragung von Musikunterricht; Honorarkräfte; Abschluß von Dienstverträgen;

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.1992 - HPV TL 576/86
    Diese Argumentation trifft ebenso zu im Verhältnis von Beschäftigten einer Dienststelle zu einem neuen Mitarbeiter, der vollständig in die Dienststelle und den Dienstbetrieb eingegliedert ist (so auch OVG Münster, Beschluß vom 5.4.1990 - CL 54/87 -, PersV 1990, 314).
  • BVerwG, 12.09.1983 - 6 P 1.82

    Personalrat - Einstellung einer teilzeitbeschäftigten Schreibkraft - Verteilung

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.1992 - HPV TL 576/86
    Eine Einstellung liegt aber auch dann vor, wenn der Arbeitsvertrag unwirksam ist, oder ein Vertrag nicht abgeschlossen wird, sondern nur eine tatsächliche Eingliederung in die Dienststelle stattfindet (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 12.9.1983 - 6 P 1.82 -, DVBl. 1984, 48; Hess.VGH, Beschluß vom 13.11.1985 - HPV TL 2464/84 - Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG, Stand: 1992, § 75, RdNr. 16; Ballerstedt/Schleicher/Faber/Eckinger, Bayer. Personalvertretungsrecht, Stand: November 1991, Art. 75, RdNr. 23).
  • BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 363/90

    Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Kirchenbediensteten - Öffentlich-rechtliche

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.1992 - HPV TL 576/86
    Gegen die vom Lande Hessen dem Bistum Mainz und der Lehrkraft L gewählte Vertragsgestaltung ist rechtlich nichts einzuwenden, weil sie in Ausübung des den Kirchen allgemein und besonders auf dem Gebiet der Erteilung von Religionsunterricht nach Art. 7 Abs. 3, Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 2 WRV gewährleisteten Selbstbestimmungsrechts vorgenommen wurde (vgl. dazu auch ausführlich BAG, Urteil vom 14.2.1991 - 2 AZR 363/90 -).
  • VGH Hessen, 28.11.1990 - HPV TL 104/88

    Vorläufige Regelung bei Anordnung von Lehrkräften zum Beginn eines Schuljahres

  • VGH Hessen, 29.11.1989 - HPV TL 467/84

    Mitbestimmung des Personalrates - Wahrnehmung einer Sonderaufgabe aufgrund

  • VGH Hessen, 27.05.1987 - HPV TL 908/87

    PERSONALRAT; MITBESTIMMUNG; SCHULBESUCH; KRANKHEIT; SCHÜLER;

  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1987 - 15 S 772/86

    Keine Mitbestimmung des Personalrates eines städtischen Krankenhauses bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1986 - CL 15/85
  • VGH Hessen, 10.12.1992 - HPV TL 3748/89

    Rein faktische Eingliederung in die Dienststelle reicht nicht für die Annahme

    Demgegenüber hat der Fachsenat für Personalvertretungssachen (Land) beim Hess.VGH in seiner früheren Besetzung mit Beschluß vom 8. April 1992 -- HPV TL 576/86 -- unter Aufgabe seiner früheren gefestigten Rechtsprechung (vgl. u.a. Beschluß vom 20. Juni 1979 -- HPV TL 12/78 --) ausgesprochen, daß eine mitbestimmungspflichtige Einstellung im Sinne von § 77 Abs. 1 Nr. 2 a HPVG 1988 auch dann vorliege, wenn eine aufgrund eines Gestellungsvertrages tätige Religionslehrerin tatsächlich in die Dienststelle eingegliedert sei, ohne Beschäftigte des Landes zu sein (anders Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 3. September 1990 -- 6 P 20.88 -- PersV 91, 80).
  • VG München, 03.05.2022 - M 20 P 21.3987

    Anfechtung einer Personalratswahl wegen Verstoßes gegen das Gruppenwahlprinzip

    Somit dürfte auch nicht von einer faktischen Eingliederung in das Gymnasium bezüglichen der personalrechtlichen und damit in der Personalvertretung im Wesentlichen gegenständlichen Themen auszugehen sein (a.A. HessVGH, B.v. 8.4.1992 - HPV TL 576/86 - und OVG NRW, B.v. 23.10.1986 - CL 15/85 - jeweils in Bezug auf die Frage einer mitbestimmungspflichtigen Einstellung).
  • BVerwG, 04.02.1993 - 6 PB 20.92

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats - Übertragung des Direktionsrechts

    Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts weicht nicht gemäß § 91 Abs. 2 PersVG Bln i.V.m. §§ 92 a Satz 1, 92 Abs. 1 Satz 2, 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG von dem in der Beschwerdeschrift angeführten Beschluß des Fachsenats für Landespersonalvertretungssachen beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof vom 8. April 1992 - HPV TL 576/86 - ab.
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